Sind unsere Märkte sicher?
Wir fragen das Bezirksamt:
Die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Nach § 29 Abs. 2 StVO bedürfen Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, der Erlaubnis. Dieses trifft auch auf die Durchführung eines Wochenmarktes zu.
Eine Erlaubnis soll erst dann erteilt werden, wenn die zu beteiligenden Behörden und Dienststellen gegen die Veranstaltung keine Bedenken geltend machen. Die Berliner Feuerwehr ist eine zu beteiligende Behörde.
Die Berliner Feuerwehr hat schon im Erlaubnisverfahren 2021 für die bezirklichen Wochenmärkte in Charlottenburg-Wilmersdorf die strikte Umsetzung von Brandschutzauflagen als Bedingung zur weiteren Durchführung der Märkte gefordert.
Die Erlaubnis wurde im Jahr 2021 für 3 Jahre erteilt und läuft im Juli 2024 aus. Ein neues Erlaubnisverfahren wurde bereits gestartet.
Vorrangig ging es hierbei um die Schaffung von Abständen zwischen einer gewissen Zahl von Marktständen zur Verhinderung eines etwaigen Brandüberschlages auf benachbarte Stände und ferner um Entfluchtung aller Teilnehmenden im Gefahrenfall.
Die Marktverwaltung hat für viele Marktstandorte einen veränderten Standaufbau erarbeiten müssen, da sie aufgefordert war, fünf Meter freie Brandschutzschneisen (ca. alle 20m Frontlänge) in den Standaufbau aller bezirklichen Wochenmärkte zu integrieren.
Das Marktangebot wurde nicht eingeschränkt. Keinem Händler und keiner Händlerin musste gekündigt werden, allerdings haben veränderte Aufbaustrukturen zu einer Veränderung der Verkaufsbedingungen geführt. Einige Stände mussten um drei Meter reduziert werden. Inzwischen konnte das jedoch wieder rückgängig gemacht werden.