Bürgerbegehren gegen die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung gescheitert
Das Bezirksamt hat gemäß § 45 Abs. 11 Bezirksverwaltungsgesetz festgestellt, dass das Bürgerbegehren gegen die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung innerhalb des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf nicht zustande gekommen ist.
Es wurden insgesamt 11.908 Unterstützungsunterschriften geprüft. Bei der Prüfung wurden 6637 gültige und 5271 ungültige Unterschriften gezählt. Das Quorum von 7244 gültigen Unterschriften wurde nicht erreicht.