Kulanz statt Abzocke!

Antrag zur BVV - Januar 2023

Symbolbild - Bild: Henryk Niestrój / Pixabay Symbolbild - Bild: Henryk Niestrój / Pixabay

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, in Bezug auf die geltenden Bereiche der Parkraumbewirtschaftung, Kulanzzonen entlang der Grenzen der Parkraumbewirtschaftungszonen einzurichten.

Der BVV ist bis zum 30.04.2023 zu berichten.

Begründung:
Aufgrund der hohen Parkraumbelastung und diverser Baustellen müssen private Kraftfahrzeuge häufig außerhalb der ihnen zugewiesenen Parkzonen abgestellt werden. In der Folge werden dadurch Verwarnungsgelder erhoben. Um dem entgegen zu wirken, empfiehlt es sich, entlang der Grenzen zwischen den Parkraumbewirtschaftungszonen Kulanzbereiche einzurichten. Diese sollen sich an jeder Kreuzung der Grenzen in alle vorhandenen Fahrtrichtungen bis zur jeweils nächsten Straßenquerung erstrecken. Der Unmut derer, die in einem zugewiesenen Bereich parken dürfen, wird lauter, je häufiger die Betroffenen in Ermangelung freier Parkplätze im Nahbereich der eigenen Parkzone parken müssen und hierfür sanktioniert werden.