Erstellung einer Karte von Straßenpumpen und Notwasserbrunnen in Charlottenburg-Wilmersdorf im Rahmen der kritischen Infrastruktur

Antrag zur BVV - April 2022

Bild: analogicus auf Pixabay Bild: analogicus auf Pixabay

Das Bezirksamt wird aufgefordert, am Beispiel von Friedrichshain-Kreuzberg eine Übersichtskarte mit „funktionsfähigen Schwengelpumpen im Bezirk“ zu erstellen und als Druckversion interessierten Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen sowie an geeigneten Stellen (z.B. in den Bürgerämtern des Bezirks) auszulegen. Die digitale Version der Karte soll „einfach zu finden“ auf der Homepage eingebunden werden, da diese im FIS-Broker nur sehr schwer auffindbar ist.

Ferner soll im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Straßenbegehungen festgestellt werden, welche der Schwengelpumpen sich in betriebsfähigem Zustand befinden. Sobald festgestellt wird, dass sich eine Schwengelpumpe nicht in einem funktionsfähigen Zustand befindet, ist deren Instandsetzung unverzüglich zu veranlassen.

Das Bezirksamt soll dafür Sorge tragen, dass alle als funktionsfähig festgestellten und instandgesetzten Schwengelpumpen dauerhaft in einem funktionsfähigen Zustand erhalten werden.

Begründung: Straßenwasserpumpen und Notwasserbrunnen sind Teil der kritischen Infrastruktur. Im Falle von Anschlägen gegen die öffentliche Wasserversorgung läßt sich über diese Pumpen zumindest eine teilweise Wasserversorgung für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) hat vor Jahren eine Karte für den FIS-Broker der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entwickelt und eingestellt. Unter „Straßenbefahrung 2014“ findet man tatsächlich nach langem Suchen die Standorte. Diese Suche ist aber in einem Notfall in keiner Weise den Bürgern zuzumuten. Zu bedenken ist dabei auch, dass z.B. bei einem flächendeckenden Stromausfall, der ein denkbares Katastrophenszenario darstellt, für die Bürger vermutlich kein Zugriff mehr auf das Internet besteht.

Es gibt eine Vielzahl von Schwengelpumpen, die nicht funktionsfähig sind, da diese „versandet“ sind und daher im Bedarfsfall kein Wasser gefördert werden könnte. Ein beständiges Nutzen, z.B. zur Bewässerung von Straßenbäumen, hilft selbstverständlich. Nur muss generell und flächendeckend die Nutzung der im Bezirk registrierten Notwasserbrunnen gewährleistet sein. Die Verantwortung für diese kritische Infrastruktur muss vom Bezirksamt vollumfänglich wahrgenommen werden.

 

Antragssteller: BV Häntsch, BV Sell