Dürfen Bezirkspolitiker kassieren, wenn Sitzungen weiter online stattfinden?

Berichterstattung BZ Berlin - 23. April 2022

In den Berliner Rathäusern ist eine heikle Diskussion aufgeploppt: Kassieren die ehrenamtlichen Bezirkspolitiker bei Online-Veranstaltungen zu Unrecht Sitzungsgelder?

Ein internes Gutachten des Rechtsamtes von Tempelhof-Schöneberg warnt: Aufgrund des Endes der pandemischen Notlage sind Video-Konferenzen nicht mehr zulässig – alle müssen wieder zwingend ins Rathaus kommen!

Nach Meinung der Juristen dürfen zudem für Online-Versammlungen keine Sitzungsgelder an die jeweils 55 Verordneten fürs Plenum (je 31 Euro) und Ausschüsse (je 20 Euro) gezahlt werden. Das könne sonst der Rechnungshof rügen und die Gelder zurückfordern.

Die monatliche Grundentschädigung (995 Euro) haben die Freizeitpolitiker dagegen weiterhin sicher, plus 41 Euro Fahrtkosten.

Vorsichtshalber kehrt man in Tempelhof-Schöneberg jetzt zu Präsenz-Veranstaltungen zurück. CDU-Fraktionschef Stefan Häntsch (56, Foto) will das auch in Charlottenburg-Wilmersdorf durchsetzen: „Virtuell kann man auf Dauer nicht arbeiten! Eine Haushaltsrede vor dem Monitor ist anonym, einem fehlen der Blickkontakt, die Einwürfe.“

Bislang gibt es für den CDU-Vorstoß noch keine Mehrheit. In dem City-Bezirk wird jetzt auch ein Gutachten erstellt, ob Video-Sitzungen überhaupt noch möglich sind und Geld kassiert werden darf.

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Dürfen Bezirkspolitiker kassieren, wenn Sitzungen weiter online stattfinden? – B.Z. Berlin (bz-berlin.de)