Warum wird bei der Errichtung der drei neuen Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) in Charlottenburg-Wilmersdorf der Bürgerwille missachtet?

Die Bezirke müssen Senatsvorgaben zur Aufnahme Geflüchteter erfüllen. Die Ausrede, dass ein Innenstadtbezirk flächenmäßig begrenzt ist, kann durch Einfallsreichtum kompensiert werden.
Da half das „Flüchtlingsbaurecht“, welches durch Verzicht auf bestehende bauplanrechtliche Vorgaben eine schnellere Reaktion auf den Handlungsbedarf ermöglichte. Wenn in den so „beschleunigten“ Bauvorhaben Brabanter Str., Fritz-Wildung-Str. und Quedlinburger Str. (Q45) auch nur zum Teil von Anfang an andere Personengruppen als Geflüchtete untergebracht werden, entfällt der notwendige Grund zur Realisierung der Projekte. Das ist sehr ärgerlich, denn nur eine bunte Vielfalt aller Bevölkerungsanteile verhindert Ghettos u. trägt zur Integration bei. Bürger fordern zurecht kleinere Unterkunftsstandorte, eine mitaufwachsende soziale Infrastruktur und Antworten: Warum z.B. wurde bei der Unterkunft Q45 die Festvermietung an das LAF von 3 auf 5 Jahre erhöht? Warum kann danach eine gemischte Vermietung nicht bereits jetzt fester Teil der Verhandlungen sein? Rot-Grün-Rot versäumt es gegen den Willen der CDU-Fraktion in der BVV, dem Bezirksamt den Rücken zu stärken. Öffentlichkeitsarbeit zu MUFs? - angeblich auch nicht Bezirkssache.